
Willkommen auf den Seiten der Studienfakultät Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung der TU München!
Als eine von fünf Universitäten in Deutschland bietet die TU München ein grundständiges Studium der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung (Bachelor) und weiterführende (‚konsekutive’) Masterstudiengänge. Für Absolventen anderer Fachrichtungen werden freie (nicht-konsekutive) Masterstudiengänge angeboten.
Im Rahmen des Studienganges gibt es zwei Vertiefungsrichtungen, nämlich Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur
Landschaftsarchitektur ist eine gestaltende und planende Disziplin, in der ästhetisch-künstlerische und wissenschaftlich-technische Methoden zur qualitätvollen Gestaltung von Freiräumen und Landschaften zusammentreten. Ihre Wurzeln liegen in der Kulturgeschichte der Landschaft, des Gartens und des Parks. Bedeutende Beispiele sind der Park von Versailles, der Englische Garten in München, die Potsdamer Havellandschaft, der Central Park in New York oder der Parc de La Villette in Paris, die den jeweils geltenden Gesellschafts-, Stadt-, Landschafts- und Naturidealen entsprechend gestaltet wurden. Industrialisierung und Verstädterung und die in der Nebenfolge auftretenden sozialen und ökologischen Probleme haben das Verständnis und die Gestaltungsanforderungen von Freiraum und Landschaft tiefgreifend verändert und erweitert. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat sich für dieses Aufgabenfeld international der Begriff Landschaftsarchitektur (Landscape Architecture) durchgesetzt.
Landschaftsplanung befasst sich als planungswissenschaftliche Disziplin mit der Entwicklung und Gestaltung von (Kultur-)Landschaften. Ihre Aufgaben beschränken sich nicht auf die freie Landschaft - von der Agrarlandschaft bis zur Wildnis -, sondern schließen auch Dörfer, Städte und Industriegebiete ein. Unter Einbindung der verschiedenen Akteure sind dabei Interessenabwägungen vorzunehmen sowie Konfliktlösungen zu erarbeiten, um eine optimale Verteilung der Raumansprüche (wie etwa Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Siedlung, Verkehr, Naturschutz) zu erreichen. Dabei ist das Spektrum der Ziele des Natur- und Umweltschutzes besonders zu beachten. Basis sind fundierte planungstheoretische und -methodische Kenntnisse sowie kommunikative Fertigkeiten. Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, Aussagen verschiedenster Wissenschaften - von der Ökologie über Geistes- und Sozialwissenschaften bis hin zu Ästhetiktheorien - zusammenzuführen, um Auswirkungen auf Landschaften und die Bedeutung von Landschaften zu erfassen und im Hinblick auf bestimmte, in Leitbildern formulierte Vorstellungen, wie Landschaft beschaffen sein sollte, zu bewerten. Dabei sind zunehmend auch internationale Anforderungen und Vorgaben (etwa im Gewässerschutz, zur Einrichtung übergreifender Schutzgebietssysteme oder zur Erfassung und Bewertung von Umweltauswirkungen) zu beachten. Auf diese Weise soll Landschaftsplanung es erreichen, die in den Gesetzen allgemein formulierten Ziele für konkrete Fälle so auszufüllen, dass sie auf nachvollziehbare Weise zur Grundlagen von politischen Entscheidungen werden können.
Die Methoden dieser beiden Studienrichtungen unterscheiden sich deutlich, in der Berufspraxis sind die Übergänge aber häufig fließend. Dieser Praxis wird das gemeinsame Studium mit zwei Studienrichtungen und unterschiedlichen Master-Abschlüssen gerecht.
TU München bietet ein wissenschaftliches und zugleich berufsqualifizierendes Studium der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung mit internationaler Ausrichtung an. Es findet als Projektstudium überwiegend in Weihenstephan im eigenen Institutsgebäude mit Studios, Werkstätten und Außenflächen in relativ familiärer Atmosphäre statt. Ein großer Vorteil ist, dass die Studiengänge der Studienfakultät Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung von vier Fakultäten der TUM getragen werden, nämlich dem Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, der Fakultät für Architektur, der Fakultät für Bauingenieur- und Vermessungswesen sowie der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
Für die Zulassung zu den Studiengängen sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, die in der Satzung des Eignungsfeststellungsverfahrens aufgelistet sind. Die Studiengebühren von 500 € je Semester werden ganz überwiegend zur Steigerung der Qualität der Ausbildung verwendet (Zuschüsse für den Auslandsaufenthalt, Berufsqualifizierung, individuelle Betreuung). Über die Verwendung entscheiden in erster Linie die Studenten selbst (---> Info Studienbeitragsmittel).